E-Scooter – der neue Mobilitätstrend in München

Schon seit geraumer Zeit sind E-Roller auf deutschen Straßen unterwegs, die sich als Lösung zur nachhaltigen Zukunftsmobilität anbieten und sich mehr und mehr in unseren Alltag integrieren. Perfekt für Eltern oder Jugendliche, die kurze Strecken zurücklegen wollen. Denn gut zu wissen: E-Scooter dürfen von Personen ab 14 Jahren gefahren werden, die in der Lage sind, am Straßenverkehr teilzunehmen. Viele Jugendlichen finden das Fahren eines Scooters „cool“, da es den Charakter eines Funsportgeräts aufweist – trotzdem ist im Straßenverkehr natürlich vorausschauend zu fahren.

Die kleinen Roller sind kompakt, leicht und bringen dennoch volle Leistung in ihrem Terrain. Dieses bewegt sich auf kurzen und mittleren Strecken, die zu kurz sind, um sie mit dem Auto zurückzulegen, aber zu lang, um zu Fuß zu gehen. Auf diesen Wegen bewähren sich die Elektroroller gut und schonen die Umwelt, da auf das Auto verzichtet werden kann. Auch gelingt es zwar oft, mit U-Bahn oder S-Bahn ins richtige Viertel zu gelangen, aber bis nach Hause oder in die Arbeit muss doch noch ein Weg in Kauf genommen werden. Die klappbaren Roller lassen sich einfach in öffentlichen Verkehrsmitteln mitnehmen und anschließend auspacken, um damit weiterzufahren.

Alternative zum Fahrrad 

Auch wenn das Fahrrad, dank immer besser ausgebauter Fahrradwege, in München und anderen Städten ein beliebtes Verkehrsmittel ist, so macht es nicht immer Sinn, dieses Fahrzeug zu nehmen. Denn nicht jeder möchte z.B. verschwitzt in der Arbeit ankommen. Zudem ist ein Fahrrad viel größer als ein micro Elektro Tretroller und kann beispielsweise nicht einfach in öffentlichen Verkehrsmitteln mitgenommen werden oder am Zielort abgestellt werden. Ein E-Roller hingegen wird einfach zusammengeklappt und kann auch ins Gebäude hineingenommen werden. Er wird einfach unter dem Schreibtisch platziert, bis er am Ende des Arbeitstages wieder benötigt wird.

Die Voraussetzungen zum E-Scooter-Fahren 

Grundsätzlich darf ein E-Scooter von Personen ab 14 Jahren gefahren werden und es gilt natürlich auch mit einem Scooter vorausschauend und aufmerksam zu fahren.

Um einen solchen Scooter auf der Straße fahren zu dürfen, benötigt dieser eine Allgemeine Betriebserlaubnis, für die der Hersteller in der Regel sorgt. Diese ist notwendig, um auch eine Haftpflichtversicherung dafür abzuschließen. Wichtig zu wissen ist, dass die zugelassene Höchstgeschwindigkeit der Scooter bei 20 km/h liegt.

E-Scooter ausleihen oder selber kaufen? 

In München und weiteren größeren Städten finden sich oft mehrere Standorte verschiedener Scooter-Verleiher. Dort können E-Roller einfach gemietet werden. Die Abrechnung erfolgt meist in Zeiteinheiten. Viele Münchner, die einen E-Scooter ausprobieren wollen, aber auch Touristen nutzen dieses Angebot, um die Innenstädte bei City Trips besser kennenlernen zu können.

Viele Menschen „schnuppern“ erstmal über Verleihstationen, ob ihnen das Fahrgefühl zusagt und gehen irgendwann dazu über, sich selbst einen Elektroroller zu kaufen. Denn das ist vor allem dann, wenn der Roller oft genutzt wird, nicht nur günstiger, sondern es verleiht auch mehr Flexibilität. Schließlich braucht dann keine Kundenregistrierung mehr beim Anbieter zu erfolgen und es muss auch nicht auf freie Roller gewartet werden.

Wichtig beim Kauf ist auf zwei unabhängige Bremsen zu achten, die die Sicherheit erhöhen. Außerdem benötigt der Roller eine Klingel und ein Versicherungskennzeichen, um auf der Straße betrieben werden zu dürfen.

Also dann – viel Spaß bei spritzigen Rollern in unserem schönen München 😊.

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