Allgemeine Geschäftsbedingungen Bücher

II Anzeigen in Büchern des City Kids Verlags

1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen dem City Kids Verlag (nachfolgend Dienstleister) und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer Anzeige von Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend Auftraggeber) in den Büchern des Dienstleisters, zum Zweck der Verbreitung.

1.1 Anzeigenaufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung des Dienstleisters verbindlich. Für die Abwicklung eines Anzeigenauftrages gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

1.2 Es gilt die Vergütung gemäß Auftragsbestätigung. Ist in der Auftragsbestätigung keine Vergütung bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Auftragsabschlusses gültigen Preise gemäß Preisblatt. Die der Preisblatt zugrunde liegende Auflage ist die gesamte gedruckte Auflage. Die Vergütung versteht sich grundsätzlich zzgl. der gesetzlichen MwSt.

2. Die Anzeige kann je nach Auftrag aus Bildern / Texten / einer reinen Darstellung einer Werbegrafik bestehen.

2.1 Die Platzierung der Anzeige wird im Einvernehmen mit dem Auftraggeber gemäß Anzeigenauftrag, ansonsten vom Dienstleister nach billigem Ermessen unter größtm. Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers festgelegt.

2.2 Aufträge für Anzeigen, die nur an bestimmten Plätzen des Buches veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Dienstleister eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.

2.3 Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Dienstleisters entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern.

2.4 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Anzeige zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Er stellt den Dienstleister im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können sowie entsprechenden Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Dienstleister nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen im Falle einer Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

2.5 Der Auftraggeber überträgt dem Dienstleister sämtliche für die Auftragserfüllung erforderlichen Rechte zur Nutzung der Werbung in Medien aller Art, einschließlich Internet, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf, und das zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Anzeigenauftrages notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Medien.

2.6 Probeabzüge werden nicht geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten Daten. Der Dienstleister berücksichtigt alle Korrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss mitgeteilt werden.

2.7 Druckunterlagen werden nicht an den Auftraggeber zurückgesandt. Eine Pflicht zur Aufbewahrung besteht nicht.

2.8 Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Dienstleister mit dem Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht.

2.9 Der Dienstleister liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Auftrags werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belege in physischer oder digitaler Form geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine entsprechende Bescheinigung des Dienstleisters über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

2.10 Der Dienstleister behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder aus technischen Gründen abzulehnen, wenn die betreffende Anzeige gegen Gesetz, behördliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstößt oder ihre Veröffentlichung für den Dienstleister unzumutbar ist. Es besteht keine Verpflichtung des Dienstleisters, die Unterlagen des Auftraggebers vor Annahme des Anzeigenauftrags diesbezüglich anzusehen und zu prüfen. Daher behält sich der Dienstleister auch bei rechtsverbindlich angenommenen Anzeigenaufträgen vor, die Werbung insgesamt oder teilweise wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder technischen Eigenschaften abzulehnen oder zu sperren, sobald hierfür besondere Gründe vorliegen und dem Dienstleister bekannt werden. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

3. Mit der Bestätigung der Anzeige (s.o. Ziffer 1) wird der Werbeauftrag verbindlich angenommen. Falls der Auftraggeber die Druckunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig liefert und keine andere Verwendung des Anzeigenplatzes für den Dienstleister zumutbar ist, ist er zur Bezahlung des Werbeauftrages verpflichtet.

3.1 Anzeigen sind immer für eine klar spezifizierte Ausgabe der Bücher bestimmt.

4. Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart wird, werden Schaltungen von Anzeigenaufträgen im Regelfall zum Druckzeitpunkt in Rechnung gestellt und sind binnen 10 Tagen zur Zahlung fällig.

4.1 Auch wenn die Druckunterlagen vom Auftraggeber nicht (rechtzeitig) geliefert werden muss er den gebuchten Anzeigenplatz gemäß Auftrag zahlen. Der Dienstleister ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) bzw. bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten zu verlangen. Die Möglichkeit der Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt unberührt (§ 288 BGB).

4.2 Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Dienstleister berechtigt, auch während einer Werbungseinstellung das Einstellen weiterer Werbung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung der Vergütung und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

5. Aufträge von Werbeagenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Werbungstreibende/ Auftraggeber angenommen. Der Dienstleister ist berechtigt, von der Agentur einen Mandatsnachweis zu verlangen. Agenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit Werbungtreibenden an die Preisliste des Dienstleisters zu halten.

6. Die Schaltung der Anzeige erfolgt in der dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechenden bestmöglichen Weise. Sind etwaige Mängel der Werbemittel nicht sofort erkennbar, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholenden Anzeigen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler schriftlich hinweist.

7. Der Dienstleister behält sich vor, aus aktuellem Anlass, bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen und dergleichen sowohl im Betrieb des Dienstleisters als auch in fremden Betrieben, derer sich der Dienstleister zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient, den Erscheinungstermin zu verschieben.

7.1 Der Dienstleister hat nach eigenem Ermessen die Möglichkeit bei einem zu geringen Anzeigenumsatz die Veröffentlichung zu verschieben bzw. nicht zu veröffentlichen.

7.2 Bei einem aus o.g. Gründen resultierenden Nichterscheinen des Heftes / Buches werden ggf. schon geleistete Zahlungen rückerstattet. Dem Auftraggeber erwachsen daraus keine weiteren Ansprüche gegenüber dem Dienstleister.

8. Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.

8.1 Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige ist die Rückgängigmachung des Auftrages ausgeschlossen. Reklamationen müssen, außer bei nicht offensichtlichen Mängeln, innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen 6 Monaten ab Erscheinungstermin des Heftes / Buches geltend gemacht werden.

8.2 Der Dienstleister haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch leitende Angestellte des Dienstleisters verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Dienstleister nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.3 Alle gegen die Dienstleister gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.

9. Der Auftraggeber gestattet der Dienstleister, seine Anzeigen online auf der Website des-Dienstleisters und des Herausgebers, und ggf. als E-Paper öffentlich zugänglich zu machen sowie offline (z.B. auf CD-ROM, DVD, Papier-Präsentationen) zu vervielfältigen und zu verbreiten.

10. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das Gericht des Hauptsitzes des Dienstleisters zuständig. Der Hauptsitz des Dienstleisters ist München. Es gilt deutsches Recht.

10.1 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für eventuelle Änderungen dieser Schriftformklausel.

10.2 Für den Fall, dass eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam ist oder werden sollte, gelten die übrigen Bestimmungen unvermindert fort. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen eine wirksame Regelung vereinbaren, die dem der unwirksamen Regelung von beiden Parteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

II Partnerseiten in den Familien-Gutscheinbüchern

1. Voraussetzung für das Zustandekommen der Vertragsbeziehung ist der Wunsch des Partners – geäußert per eMail – als Gutscheinpartner am Familiengutscheinbuch der jeweiligen Stadt teilzunehmen und die Bestätigung desgleichen durch den Verlag. Die Teilnahme des Partners ist immer für eine klar spezifizierte Ausgabe der Bücher bestimmt.

1.1. Mit dem Ausfüllen der Angaben in der vom Verlag zur Verfügung gestellten Excel-Tabelle und dem Abschicken dieser Daten per Mail, gibt der Partner ein rechtsverbindliches Angebot für die Teilnahme am Familiengutscheinbuch ab. Auszufüllende Angaben sind: Stadt, Name des Partners, Beschreibung des Angebots, Beschreibung des einen oder der beiden Gutscheine inkl. Gutscheinwert, Adresse, Telefonnummer, Webseite, Name & Email Ansprechpartner

1.2. Der Verlag bestätigt per eMail den Erhalt der Daten und gibt diese zum Zwecke der Seitenerstellung an das vertraglich verpflichtete Grafikbüro weiter. Nach Fertigstellung der Seite schickt der Verlag dem Partner einen Probeabzug zur Ansicht und Freigabe zu. Der Dienstleister berücksichtigt alle Korrekturen, die ihm bis zur gesetzten Frist mitgeteilt werden. Gibt der Partner den Probeabzug nicht per eMail oder Telefon frei, ist der City Kids Verlag nicht verpflichtet, die Partnerseiten abzudrucken.

1.3 Der Dienstleister behält sich vor, Partnerseiten wegen des Inhalts, der Herkunft oder aus technischen Gründen abzulehnen, wenn die betreffende Seite inhaltlich oder kapazitativ nicht in das Buch passt (dies liegt im Ermessen des Verlags), gegen Gesetz, behördliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstößt oder ihre Veröffentlichung für den Dienstleister unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

2.1 Für die Abwicklung der Veröffentlichung der Gutscheindoppelseite gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2.2 Die Platzierung der Doppelseite wird vom Dienstleister nach dessen zugrundeliegender Logik (z.B. Sortierung in Kategorien, alphabetische Order, etc.) festgelegt.

2.3 Der Partner gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Partner trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Doppelseite zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Er stellt den Dienstleister im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können sowie entsprechenden Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung. Der Partner ist verpflichtet, dem Dienstleister nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen im Falle einer Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

2.4 Der Partner überträgt dem Dienstleister sämtliche für die Auftragserfüllung erforderlichen Rechte zur Nutzung der Inhalte in Medien aller Art, einschließlich Internet, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf, und das zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Veröffentlichung notwendigen Umfang. Der Partner gestattet dem Verlag weiterhin, die zur Verfügung gestellten Informationen online auf der Website des Verlags und ggf. als E-Paper öffentlich zugänglich zu machen sowie offline (z.B. auf DVD, Papier-Präsentationen) zu vervielfältigen und zu verbreiten.

2.6 Druckunterlagen werden nicht an den Auftraggeber zurückgesandt. Eine Pflicht zur Aufbewahrung besteht nicht.

2.7 Belegexemplare werden in physischer oder digitaler Form in Form eines Links zum Buch geliefert. In welcher Form der Verlag dem Partner das Belegexemplar zuschickt, steht in seinem Ermessen. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine entsprechende Bescheinigung des Dienstleisters über die Veröffentlichung der Doppelseite.

3. Die Veröffentlichung der Bücher erfolgt in der dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechenden bestmöglichen Weise. Der Partner hat bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche.

4. Der Verlag behält sich vor, aus aktuellem Anlass, bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen und dergleichen sowohl im Betrieb des Dienstleisters als auch in fremden Betrieben, derer sich der Dienstleister zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient, den Erscheinungstermin zu verschieben. Weiterhin hat der Verlag nach eigenem Ermessen die Möglichkeit bei einem zu geringen Anzeigenumsatz die Veröffentlichung zu verschieben bzw. nicht zu veröffentlichen. Bei aus o.g. Gründen resultierenden Nichterscheinen des Buches hat der Gutscheinpartner keinerlei Ansprühe ggü. dem Verlag.

5. Alle gegen die Dienstleister gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.

6. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das Gericht des Hauptsitzes des Verlags zuständig. Der Hauptsitz des Verlags ist München. Es gilt deutsches Recht.

6.1 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für eventuelle Änderungen dieser Schriftformklausel.

6.2 Für den Fall, dass eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam ist oder werden sollte, gelten die übrigen Bestimmungen unvermindert fort. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen eine wirksame Regelung vereinbaren, die dem der unwirksamen Regelung von beiden Parteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

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