Mit Kindern sicher auf dem Fahrrad unterwegs

Schon frühzeitig könnt ihr Kinder auf Radtouren mitnehmen. Um Unfälle zu vermeiden, beachtet die gängigen Sicherheitsvorschriften und schützt eure Kinder mit einem Helm und einer verkehrssicheren Ausstattung des Fahrrads.

Sichere Ausstattung von Kind und Fahrrad

Eltern sollten Kindern die möglichen Gefahren im Straßenverkehr schon früh erläutern. Der kostenlose Ratgeber „Fahrradsicherheit: Das Zweirad im urbanen Raum“ beschreibt, was bei der sicheren Ausstattung des Fahrrads zu beachten ist, und informiert über wichtige Verkehrsregeln beim Fahren mit Kindern. Werden Kinder auf dem Fahrrad oder im Kinderanhänger mitgenommen, müssen sie gesichert werden. Ein Helm ist für Kinder unverzichtbar, auch im Kinderanhänger oder bei der Mitnahme der Kinder im Kindersitz.

Fahrradhelm als Schutz vor schwerwiegenden Kopfverletzungen

Stürze können mit einem Fahrradhelm nicht verhindert werden, doch der Helm kann schwerwiegenden Kopfverletzungen vorbeugen. Sicherheit ist jedoch nur gewährleistet, wenn der Helm gut passt. Er darf weder einengen noch auf dem Kopf hin und her rutschen. Er muss Tragekomfort bieten und sollte dem Kind auch gefallen, damit er gerne getragen wird. Vor dem Kauf muss er unbedingt anprobiert werden, damit eine gute Passform gewährleistet ist. Da der kindliche Kopf wächst, sollten Eltern den Helm regelmäßig auf Passform kontrollieren. Der Helm sollte mit LEDs oder Reflektoren ausgestattet sein, damit Kinder beim Fahren im Dunkeln von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden. Ist das Kind gestürzt, braucht es einen neuen Helm. Eine gute Entscheidungshilfe ist die Webseite des ADAC, über die Testergebnisse zu Fahrradhelmen für Kinder abgerufen werden können. Bei seinen Tests hat der ADAC auch auf Schadstoffe geachtet, beispielsweise Weichmacher, die möglichst nicht enthalten sein sollten.

Mitnahme von Kindern auf dem Fahrradsitz oder im Anhänger

Bis zu einem Alter von sieben Jahren dürfen Kinder von Personen ab 16 Jahren auf dem Fahrrad oder im Kinderanhänger mitgenommen werden. Vorn auf einem Sitz können kleinere Kinder bis zu einem Körpergewicht von 15 Kilogramm mitfahren. Wiegt das Kind mehr als 15 Kilogramm, benötigt es einen Fahrradsitz, der sicher auf dem Gepäckträger befestigt wird. Für die nötige Sicherheit sollte ein Fahrradexperte den Kindersitz montieren. Wichtig ist ein Schutz der Füße, damit sie nicht in die Speichen gelangen. Die Mitnahme im Fahrradanhänger ist für maximal zwei Kinder im Alter bis zu sieben Jahren gestattet. Das vom Hersteller angegebene Maximalgewicht ist beim Kauf eines Anhängers zu beachten. Auch bei der Mitnahme im Fahrradanhänger sollten Kinder mit einem Gurt gesichert werden.

Wichtige Verkehrsregeln beim Fahren mit Kindern

Kinder, die das achte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen auf dem Gehweg fahren, wenn kein von der Straße baulich abgetrennter Radfahrweg vorhanden ist. Ab einem Alter von acht Jahren können Kinder auf der Straße fahren. Die Benutzung des Gehwegs ist auch noch für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr gestattet. Auf dem Gehweg dürfen Kinder von einer Aufsichtsperson begleitet werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Vor der Fahrt müssen Kinder über mögliche Gefahren und das Verhalten in Gefahrensituationen aufgeklärt werden.

Radtour mit Kindern gut planen

Damit Radtouren mit Kindern Spaß machen, sollten diese gut geplant werden. Abhängig vom Alter der Kinder werden Länge und Schwierigkeitsgrad der Tour ausgewählt. Eine lange Tour oder eine Tour mit vielen Steigungen überfordert kleinere Kinder schnell. Gefahrensituationen sollten vor Antritt der Tour mit den Kindern besprochen werden. Denkt außerdem daran, bei der Tour genügend Pausen einzulegen.

Obwohl einiges zu beachten ist, machen Fahrradtouren mit Kindern einen Riesenspaß! Darum Helm angeschnallt und auf geht’s ins Radelvergnügen!

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