Das Elterngeld bietet für Mütter und Väter seit dem 1. Januar 2007 eine attraktive Möglichkeit, pro Monat und pro Elternteil bis zu 1.800 Euro Unterstützung zu erhalten, wenn ein Elternteil mit dem Baby zu Hause bleibt.
Wie lange können Eltern Elterngeld beziehen?
Wer zu Hause beim Baby bleibt, bekommt vom Staat zwölf Monate lang Elterngeld bezahlt. Es kommen zwei Monate oben drauf (in Summe 14 Monate), wenn auch der Partner eine mindestens zwei-monatige Babypause nimmt. Beide Elternteile können gleichzeitig Elternzeit nehmen und gemeinsam mit dem Nachwuchs zu Hause bleiben. Nehmen beide Elternteile das Elterngeld parallel in Anspruch, können sie bis zu maximal 7 Monate „bezahlt“ in Elternzeit gehen. Wer länger als 14 Monate Elternzeit nehmen möchte, kann die Elterngeldbeiträge halbieren lassen und die Bezugsdauer dadurch auf maximal 28 Monate verlängern. Die Elternzeit-Monate können auch gestückelt werden, z.B. kann der Partner einen Monat nach Geburt des Kindes und weitere Monate zu einem späteren Zeitpunkt nehmen. Um als Elternteil einen Anspruch auf die Zahlung des Elterngeldes zu haben, muss man jedoch in Summe mindestens zwei Monate in Elternzeit gehen.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Elterngeld beträgt bis zu 67% des bisherigen Einkommens oder maximal 1.800 Euro pro Elternteil. Relevant für die Berechnung ist das Durchschnittseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate. Wenn die berechtigte Person vor der Geburt des Kindes kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit hatte, wird ein pauschaler Elterngeldbetrag in Höhe von 300 Euro gezahlt.
Wie wird der Elterngeldanspruch berechnet?
Seit 01.01.2013 ist der Bruttolohn für die Berechnung des Elterngeldes ausschlaggebend, von dem der Staat pauschal 21% für Kranken-, Pflege,- Arbeitslosen- und Rentenversicherung abzieht. Die realen Sozialabgaben sind dabei uninteressant. Diese vereinfachte Regel soll das Ausfüllen der Anträge und der Stadt die Verwaltung erleichtern. Vorteil ist die raschere Bearbeitung der Anträge und die schnellere Auszahlung des Elterngeldes. Kleiner Nachteil ist, dass die abgezogenen Pauschalsätze meist etwas höher als die realen Beitragssätze sind, was leider häufig etwas weniger Elterngeld bedeutet.
Ehepartner (dies gilt leider nur für verheiratete Paare) sollten sich rechtzeitig vor der Geburt des Kindes für eine geeignete Steuerklasse entscheiden, da man dadurch das Elterngeld aufstocken kann. Details bespricht man am besten mit einem Steuerberater. Wichtig ist, zu berücksichtigen, dass das Elterngeld zwar steuerfrei ist, allerdings für die Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes zum steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet wird.
Darf man während der Elternzeit arbeiten?
Jeder Elternteil in Elternzeit darf maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn man an einem Teilarbeits-Modell während der Elternzeit interessiert ist, sollte man das frühzeitig mit dem Arbeitgeber besprechen und schriftlich beantragen, damit er entsprechend planen kann.
Welche Sonderregelungen gibt es für Alleinerziehende?
Wenn man nicht mehr mit dem Vater bzw. der Mutter des Kindes zusammenlebt und vor der Geburt erwerbstätig war, hat man Anspruch auf die vollen 14 Monate Elterngeld.
Welche Sonderregelungen gibt es für Mehrlingsgeburten?
Bei Mehrlingen erhält man seit einem Gerichtsentscheid vom 27. Juni 2013 für jedes einzelne neugeborene Kind das reguläre Elterngeld, bei Zwillingen gibt es also doppeltes Elterngeld.
Was ist der Geschwisterbonus?
Als Anreiz, mehrere Kinder kurz hintereinander zu bekommen, gibt es einen Geschwisterbonus in Höhe von monatlich 10%, mindestens aber 75 Euro pro Monat. Voraussetzung ist, dass innerhalb von 36 Monaten nach der Geburt des ersten Kindes ein zweites geboren wird. Sobald das erste Kind älter als 36 Monate wird, entfällt die Zahlung der zusätzlichen 10%.
Gibt es einen Kündigungsschutz für Väter?
Für Väter beginnt der Kündigungsschutz zum Zeitpunkt der Anmeldung der Elternzeit, frühestens acht Wochen vor deren Beginn. Er endet mit Ablauf der Elternzeit. Da Väter ihre Elternzeit mindestens sieben Wochen vor Antritt anmelden müssen, haben sie somit eine einwöchige Periode, in der sie Elternzeit anmelden können und bereits Kündigungsschutz genießen.
Bis wann muss der Elterngeldantrag eingereicht werden?
Man hat bis zu drei Monate nach der Geburt Zeit, den Elterngeldantrag einzureichen und rückwirkend Elterngeld zu erhalten. Da der Antrag viel Papierkram bedeutet, ist unser Ratschlag, sich schon vor der Geburt alle Formulare zu besorgen und die benötigen Dokumente zusammenzusuchen. Man kann den Antrag auch online unter elterngeld.bayern.de ausfüllen. Er kann zwar erst zusammen mit der Geburtsbescheinigung nach der Geburt an die zuständige Elterngeldstelle geschickt werden, es ist jedoch ein gutes Gefühl, den Papierkram bereits vorbereitet zu haben.
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